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   VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 99/10   

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https://dejure.org/2010,9355
VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 99/10 (https://dejure.org/2010,9355)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.07.2010 - VerfGH 99/10 (https://dejure.org/2010,9355)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - VerfGH 99/10 (https://dejure.org/2010,9355)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 24 Abs 3 FGG, § 29 Abs 4 FGG, Art 111 FGG-RG
    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch fachgerichtliche Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit und Duldung der Durchführung von Reparaturarbeiten im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer sofortigen Vollstreckbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor Eintritt der Rechtskraft mit dem Willkürverbot des Art. 10 Abs. 1 Verfassung von Berlin (VvB); Vereinbarkeit einer sofortigen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer sofortigen Vollstreckbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor Eintritt der Rechtskraft mit dem Willkürverbot des Art. 10 Abs. 1 Verfassung von Berlin (VvB); Vereinbarkeit einer sofortigen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Asthmaleiden als Vollstreckungshindernis; Verzögerung notwendiger Reparaturen; Duldungspflicht von Wohnungseigentümern; einstweilige Anordnung; Eilrechtsschutz; Rechtskraft eines Duldungstitels; Verfahrensfehler; Sachverständigenanhörung; Abwasserleitungen im Bereich des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Willkürliche Anordnung der Vollstreckbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 314
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 99/10
    Gleiches gilt für den Fall, dass ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichenAuslegung einer Norm abweicht, ohne eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtslage erkennen zu lassen (vgl. Beschlussvom 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de ).
  • VerfGH Berlin, 09.02.2010 - VerfGH 78/07

    Überraschungsentscheidung bei gleichzeitiger Verhandlung über den Auskunfts- und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 99/10
    Auch die Entscheidung des Kammergerichts, welches die Aussetzung der Vollziehung der einstweiligen Anordnung des Landgerichts"in Ausübung seines Ermessens für untunlich" erklärt hat, verstößt - letztlich aus denselben Gründen - gegen das verfassungsrechtlicheWillkürverbot und gegen die Grundrechte des Beschwerdeführers auf körperliche Unversehrtheit und effektiven Rechtsschutz.Dabei kann im Ergebnis dahinstehen, ob das Kammergericht tatsächlich eine eigene Ermessensentscheidung getroffen oder lediglichim Wege einer unzureichenden Rechtskontrolle die Entscheidung des Landgerichts sowohl hinsichtlich der Begründung als auchhinsichtlich des Ergebnisses gebilligt und damit die Verfassungsverstöße des Landgerichts perpetuiert hat (vgl. Beschlussvom 9. Februar 2010 - VerfGH 78/07 - Rn. 27).
  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04

    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 99/10
    c) Die willkürliche Vorwegnahme der Hauptsache durch Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit verletzt außerdem die grundrechtlicheGarantie der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, die sich in zivilprozessualen Verfahren, zu denen auch das Verfahrender freiwilligen Gerichtsbarkeit gehört, aus Art. 7 VvB i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip ergibt (vgl. Beschluss vom 30. April2004 - VerfGH 2/04 - Rn. 23 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 30.04.1999 - 2 Wx 109/98

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 99/10
    Die herrschende Meinung verlangt hier ein dringendesBedürfnis des Antragstellers nach einem sofortigen Einschreiten und eine Interessenabwägung, bei der das Ausmaß und die Folgender durch das Einschreiten oder Nichteinschreiten jeweils eintretenden irreversiblen Zustände gegeneinander abzuwägen sind(vgl. etwa Merle, a. a. O., Rn. 79; OLG Hamburg, Beschluss vom 30. April 1999 - 2 Wx 109/98 - juris); darüber hinaus wirdauch eine Berücksichtigung der Eindeutigkeit der Rechtslage im Rahmen der Interessenabwägung verlangt (vgl. Merle, a. a. O.).Diese Voraussetzungen hat das Landgericht nicht beachtet.
  • LG München I, 16.05.2011 - 1 S 5166/11

    Wohnungseigentum: Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines

    Eine solche ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Verfügungskläger ausnahmsweise auf die sofortige Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs so dringend angewiesen ist, dass er ein ordentliches Hautsacheverfahren nicht abwarten könnte, ohne unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden zu erleiden (BerlVerfGH NZM 2011, 314, Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rz. 6).

    27 (2) Allein der Umstand jedoch, dass ein Schuldner die Erfüllung verweigert und so den Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger schließlich befriedigt wird, mitunter erheblich hinauszögert, rechtfertigt für sich genommen noch nicht die Vorwegnahme der Hauptsache im Wege der einstweiligen Verfügung (so auch BerlVerfGH NZM 2011, 314 für die Parallelproblematik bei § 44 III WEG a.F.).

    Würde man diesen Gesichtspunkt für die Leistungsverfügung ausreichend lassen, würde die Vorwegnahme der Hauptsache zum Regelfall, obwohl sie vom Grundsatz her unzulässig ist (BerlVerfGH NZM 2011, 314).

  • LG München I, 30.08.2011 - 36 T 6199/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Einstweilige Verfügung zur Aufnahme eines

    Eine solche ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Verfügungskläger ausnahmsweise auf die sofortige Erfüllung des geltend gemachten Anspruches so dringend angewiesen ist, dass er ein ordentliches Hauptsacheverfahren nicht abwarten könnte, ohne unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden zu erleiden (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, NZM 2011, 314).
  • VerfGH Berlin, 23.06.2010 - VerfGH 99 A/10

    Aussetzung der Zwangsvollstreckung in einer Streitigkeit nach dem

    Mit seiner am 15. Juni 2010 erhobenen Verfassungsbeschwerde - VerfGH 99/10 -, über die noch nicht entschieden ist, wendetsich der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Kammergerichts und des Landgerichts und rügt eine Verletzung der Art. 8 Abs. 1, 15 Abs. 1 und 5 sowie der 28 Abs. 2 und 10 der Verfassung von Berlin - VvB -.
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